Flächen, auf denen wassergefährdende Stoffe umgeschlagen oder gelagert werden, müssen dicht sein und dicht bleiben. Wir führen sie als TÜV-zertifizierter Fachbetrieb nach AwSV aus.
Eine WHG-Fläche wird selten in der Mitte undicht. Undicht wird sie an Anschlüssen, Durchdringungen, Schwellen und Übergängen. Genau diese Punkte bestimmen, ob die Rückhaltefunktion im Ernstfall wirklich trägt, und genau dort setzen wir beim Aufbau und bei der Sanierung an.

Die Fläche muss den gelagerten Stoff zurückhalten und ihn so lange halten, wie es die Zulassung verlangt. Das betrifft die Beständigkeit des Systems gegen genau diesen Stoff und die konstruktive Ausbildung der Ränder.

Jede WHG-Sanierung beginnt bei uns mit der Frage, warum die vorhandene Fläche undicht geworden ist. Wird nur überbeschichtet, kommt der Schaden zurück, meist an derselben Stelle und dann mit größerem Aufwand.
Die Begriffe werden oft gleichgesetzt, meinen aber Unterschiedliches. Eine Fläche kann dem Gewässerschutz dienen, ohne WHG-relevant zu sein, und umgekehrt entscheidet bei WHG die konkrete Wassergefährdungsklasse des gelagerten Stoffes über die Anforderung. Das wird projektbezogen bewertet. Wir sagen Ihnen vorab, was für Ihre Fläche tatsächlich gilt, statt pauschal das aufwendigste System anzubieten.

Wer Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen baut, saniert oder instand setzt, muss dafür als Fachbetrieb zertifiziert sein. KRONA ist vom TÜV zertifiziert. Für Sie heißt das: Die Ausführung darf von uns erbracht und entsprechend bescheinigt werden.
Dann sehen wir uns zuerst an, wo und warum sie undicht geworden ist. Erst danach steht fest, ob eine Teilsanierung genügt oder die Fläche neu aufgebaut werden muss. Eine pauschale Antwort vor der Begutachtung wäre unseriös.
Ja, auf Wunsch mit den Nachweisen, die bei einer Prüfung verlangt werden: Untergrundprüfung, eingesetzte Systeme, Schichtaufbau und Ausführungsdokumentation.
Ein kurzes Gespräch reicht meist, um einzuschätzen, welcher Aufbau infrage kommt und was er ungefähr bedeutet.